Wenn künstliche Intelligenz Examensarbeiten schreibt

Erlangen (08.05.2023) –

Künstliche Intelligenz ist derzeit in aller Munde und viele Nutzer sind begeistert von den neuen AI-Programmen wie der Foto-App Lensa oder dem KI-Bot ChatGPT, der sogar Medizinexamen besteht. Doch Experten schlagen bereits Alarm und warnen vor möglichen Risiken in Bezug auf Datenschutz und Urheberrecht.

Dr. Michael Metzner warnt: “Neben den umfangreichen Rechten an den Bildern fordern Apps wie Lensa auch das Recht zur Verwendung von Werken anderer Urheber für das Training der künstlichen Intelligenz ein. Dies ist vielen Nutzern oft nicht bewusst, da sie in der Regel die Nutzungsbedingungen nicht im Detail durchlesen.” In seinem Gastartikel gibt Anwalt Dr. Michael Metzner hilfreiche Tipps, worauf Nutzer bei der Nutzung dieser beliebten KI-Tools achten sollten.

KI stellt ihre Anwender vor rechtliche Fragen

Künstliche Intelligenz ist seit Jahren ein wichtiges Thema, aber durch neueste Durchbrüche hat der Hype nun auch die gesamte Arbeitswelt erfasst. KIs können bereits selbstständig Texte, Musiktitel und Bilder erstellen, die sich kaum von denen von Menschen unterscheiden lassen. Assistenzsysteme wie Lensa, ChatGPT und Dall-E haben die Realitäten vieler Beschäftigungsmodelle verändert, sodass niemand sich mehr darauf verlassen kann, dass Inhalte tatsächlich von einem menschlichen Schöpfer erstellt wurden. Dies führt zu Fragen im Bereich des Urheberrechts und potenziellen Risiken für die Nutzer dieser Technologie. Zusammengefasst: KI stellt ihre Anwender vor viele rechtliche Fragen.

Darf die KI meine Werke verwenden, um Inhalte zu generieren?

Im Bereich der KI gibt es viele umstrittene Fragen, wie beispielsweise, ob diese Systeme wirklich “intelligent” sind. Der Chatbot ChatGPT erstellt Inhalte nicht aus eigener Kreativität, sondern im Wesentlichen aus bestehenden Inhalten anderer Urheber. Bei der Verarbeitung lernt das Programm jedoch selbstständig, die Inhalte weiter zu verfeinern und wird somit immer besser in der Imitation des Menschen.

Urheber haben jedoch rechtlich gesehen kaum die Möglichkeit, die Nutzung ihrer veröffentlichten Werke durch KI zum maschinellen Lernen zu verhindern. Diese Art der Nutzung ist seit 2021 ausdrücklich durch das Urheberrechtsgesetz erlaubt. Urheber, die dies verhindern möchten, können jedoch den maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt verwenden, um KI daran zu hindern, ihre Inhalte zum maschinellen Lernen zu nutzen.

Urheberrechtsschutz von durch KI erstellten Inhalten

Ein wichtiger Aspekt ist, ob KI-generierte Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Das EU-Urheberrecht besagt, dass ein Werk original und von einem menschlichen Schöpfer erstellt worden sein muss, um geschützt zu sein. Von einer KI erstellte Inhalte müssten also für den Urheberrechtsschutz originell genug sein und von einem menschlichen Schöpfer stammen, was nicht der Fall ist. Wenn Nutzer jedoch die von der KI ausgegebenen Inhalte bearbeiten und daraus etwas Eigenständiges kreieren, können sie zum Urheber des neuen Werkes werden.

In der Realität ist es oft schwer zu bestimmen, ob ein Inhalt von einer KI stammt oder nicht, weshalb man bei allen Texten von einem urheberrechtlichen Nutzungsrecht ausgehen sollte. Um dies in Zukunft besser zu regulieren, ist eine Zusammenarbeit zwischen Informatik und Gesetzgeber notwendig, um ein transparentes System zur Identifizierung von KI zu schaffen.

Können KI-Inhalte ohne Risiko verwendet werden?

Wer beabsichtigt, Chatbots oder andere KI-Systeme in seinem Arbeitsalltag einzusetzen, sollte sich des juristischen Risikos bewusst sein. Obwohl KI-Systeme bestehende Texte nicht einfach kopieren, sondern neue Inhalte aus vielen Quellen schaffen, kann es immer noch zur Verletzung von Urheberrechten kommen. Da die KI-Systeme nicht selbst eine kritische Bewertung der Quellen durchführen, können diese Quellen selbst möglicherweise ein Plagiat sein.

Wenn KI-Systeme bewusst eingesetzt werden, um bestehende Inhalte zu imitieren, haften die Anwender im Falle einer Urheberrechtsverletzung. Daher sollten Nutzer von KI-Systemen vorerst auf alltägliche und routinemäßig hergestellte Inhalte beschränken, da bei komplexeren Inhalten das Risiko der Verwendung unverwechselbarer Passagen fremder Quellen höher ist.

Dürfen KI-Inhalte kopiert werden?

Berufliche Anwender von KI-Tools setzen sich einem Risiko aus, wenn Konkurrenten erkennen, dass die Inhalte ihres Online-Shops durch KI-Systeme erstellt wurden. Ein Konkurrent könnte ungestraft Texte und Beschreibungen kopieren, was Websites in ihrer Einzigartigkeit unbrauchbar machen könnte. Daher sollten Nutzer solcher Technologien darauf achten, umfangreiche Inhalte kritisch zu überprüfen und individuelle Änderungen hinzuzufügen.

Über Dr. Michael Metzner:

Dr. Michael Metzner ist Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz. Er ist mit der komplexen Thematik für Unternehmen im E-Commerce-Bereich langjährig vertraut. Zu seinen Spezialgebieten gehören E-Commerce, Onlineshops, Marken und Designs, Urheberrecht sowie Medien- und Fotorecht. Seine Kanzlei berät Onlinehändler, Onlineshopbetreiber und alle Unternehmen im E-Commerce. Weitere Informationen dazu unter: https://www.kanzlei-metzner.de/

Dr. Metzner Rechtsanwälte,
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