Bunsoh (14.12.2021) –
Eine Sicherheitslücke bei Facebook sorgt für jede Menge Aufmerksamkeit. Eine halbe Milliarde Menschen sind von dem Datenleck bei Facebook betroffen. Von vielen Nutzern wurden die Handynummern veröffentlicht – auch von Politikern.
Die Sache mit dem Datenschutz
In einem Hacker-Forum wurde nun eine Liste mit 533 Millionen Einträgen veröffentlicht, die Handynummern von einer halben Milliarde Menschen enthält. Seit einigen Jahren sammelt Facebook bereits die Handynummern der Nutzer. Ob mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung, mit dem Hochladen von Adressbüchern oder mit der Naivität der Nutzer selbst, die ihre Handynummer in das Profil eintragen, verfügt Facebook mittlerweile über 533 Millionen Einträge. Auf der Liste mit den Handynummern tauchen sogar Bundestagsmitglieder auf. Insgesamt wurden die Handynummern von 54 Abgeordneten veröffentlicht. Normalerweise sind Politiker eher ruhig, wenn das Thema Datenschutz angesprochen wird. Doch sind sie einmal selbst betroffen, erscheint das Thema Datenschutz doch recht wichtig zu sein. Wie viele Menschen vom Datenleck wissen, ist unklar. Trotz Datenleck bleibt das Unternehmen Facebook still und informiert die Betroffenen nicht. Laut Facebook fehle dem Unternehmen den groben Überblick, welcher Nutzer überhaupt vom Datenleck betroffen sei.
Müssen Betroffene informiert werden?
Der Art. 34 Abs. 1 DSGVO bestimmt, ob Betroffene eines Datenlecks informiert werden müssen. Sollte die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben, so müssen Verantwortliche die Betroffenen unverzüglich darüber informieren. Das Unternehmen Facebook stützt sich diesbezüglich auf einen anderen Artikel, in dem es heißt, dass wenn die Benachrichtigungen mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären, eine Benachrichtigung nicht notwendig ist. Aus diesem Grund hat Facebook still und heimlich auf eine öffentliche Bekanntmachung zurückgegriffen. Jedes Unternehmen muss sich mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzen. Damit man diesbezüglich abgesichert ist, sollte man einen externen Datenschutzbeauftragten engagieren. Die Datenschutzberatung Pabst Data hilft Unternehmen von der Datenschutzerklärung über das Kontaktformular, vom Plugin bis zum Social Media Gewinnspiel, um die Webpräsenz DSGVO-konform zu gestalten.
Pabst Media GmbH,
presse@pabst-media.com
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