Nachhaltige Verbraucherrechte gegen die digitale Enteignung

Kehl (26.07.2022) –

Jährlich fallen in der EU pro Kopf 8,9 Kilogramm Elektroschrott an. In Deutschland sind es laut BUND sogar 10,5 Kilo. Und das mit steigender Tendenz. Darunter fallen viele digitale Produkte wie Smartphones, Tablets und Notebooks. Darüber hinaus schreitet die Digitalisierung des täglichen Lebens stetig voran. So verfügen auch immer mehr Haushaltsgeräte über digitale Funktionen: Saugroboter, die per App gesteuert werden, Küchenmaschinen, die Rezeptvorschläge unterbreiten oder Kühlschränke, die bei Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums warnen.

Keine Updates mehr: Funktionsfähige Geräte landen tonnenweise auf dem Müll

Besonders ärgerlich: Viele digitale Produkte, die sich mechanisch noch in einem einwandfreien Zustand befinden, lassen sich nach einer gewissen Zeit nicht mehr nutzen. Auch bei teuren Smartphones ist es üblich, dass ab einem gewissen Zeitpunkt keine Updates mehr für das Betriebssystem zur Verfügung gestellt werden. Bemerkbar macht sich dies unter anderem dann, wenn sich bestimmte Apps nicht mehr herunterladen oder nutzen lassen, weil das Betriebssystem veraltet ist.

Gefährlich wird es, wenn auch keine sicherheitsrelevanten Updates mehr angeboten werden. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist es mittlerweile an der Tagesordnung, Bankgeschäfte mobil zu erledigen. Bei Sicherheitslücken ist jedoch das Risiko groß, Opfer von Betrug („Phishing“) zu werden, falls man nicht über ein aktuelles Betriebssystem verfügt.

Verbraucherinnen und Verbraucher mit älteren Smartphones machen zudem oftmals die Erfahrung, dass ihre Geräte im Laufe der Zeit immer langsamer werden. Das Öffnen einer App oder einer Internetseite wird so zu einer Geduldsprobe. Irgendwann geben sie völlig entnervt auf und kaufen ein neues Gerät. Das alte, physisch aber noch intakte Gerät, landet im Müll. So werden wir digital enteignet. 47 % aller Smartphones werden mittlerweile aus diesem Grund entsorgt .

EU-weite Updatepflicht seit dem 01.01.2022

Um dem entgegenzuwirken gibt es nun EU-weit eine Pflicht für Verkäuferinnen bzw. Verkäufer digitaler Produkte, Updates zur Verfügung zu stellen. So soll sichergestellt werden, dass die Waren weiterhin genau so funktionieren wie im Zeitpunkt der Lieferung. Diese Verpflichtung gilt für alle Produkte, die ab dem 1. Januar 2022 gekauft wurden. Die Updatepflicht gilt bei Produkten mit digitalen Inhalten wie beispielsweise Smartphones so lange, wie Verbraucherinnen und Verbraucher dies vernünftigerweise erwarten dürfen. Anhaltspunkte für die Dauer der Updatepflicht sind beispielsweise der Preis, die übliche Nutzungsdauer und Werbeaussagen. Da der Zeitraum jedoch vom Gesetz nicht exakt definiert wird, besteht nach wie vor Unsicherheit darüber, wie lange man mit Updates rechnen kann.

EVZ fordert mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher

„Für einen besseren Verbraucherschutz fordern wird, dass Händlerinnen und Händler verpflichtend schon vor dem Kauf angeben müssen, wie lange sie das digitale Produkt garantiert aktualisieren“, sagt André Schulze-Wethmar, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Dann können Verbraucherinnen und Verbraucher selbständig darüber entscheiden, ob sie vor dem Hintergrund der Länge der angebotenen Updatepflicht ein digitales Produkt kaufen möchten oder nicht.

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland,
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