Freeware (eigentlich ‘freie Ware’), ist im allgemeinen Sprachgebrauch die übliche Bezeichnung für Software-Produkte, die ohne Vergütung zu bekommen sind und weitgehend ohne Einschränkung weiterverbreitet werden dürfen.
Ein Autor kann generell für sein Werk, für das er per Gesetz ein Urheberrecht besitzt, die vertraglichen Bedingungen (Rechte anderer an diesem Werk) in weitem Umfange festlegen, d.h. diese freigeben oder nicht freigeben (was meist als einschränken verstanden wird).
Im Falle von Freeware heißt dies zumeist, dass auf diese nach dem Urheberrecht bestehende Möglichkeit, die Verbreitung, Bearbeitung und so weiter einschränken zu können, verzichtet wird. Oder es wird verzichtet auf eine sonst übliche Vergütung für die Nutzung von Kopien.
Freeware ist kein genau definierter rechtsgültiger Begriff. Er bleibt ungenau, da nicht genau vereinbart ist, was eigentlich frei ist. Daher ist in jedem Einzelfall anhand der Lizenzbedingungen zu prüfen, welche Rechte nun vorliegen.
Davon unbenommen ist die Möglichkeit, dass ein Werk in bestimmten Fällen gemeinfrei (engl. Public Domain) wird, d.h. der Allgemeinheit uneingeschränkt zur Verfügung steht.
Im Allgemeinen wird der Begriff Freeware eher für kleinere Softwareprodukte angewandt. So ist beispielsweise der Internet Explorer von Microsoft kostenlos, wird üblicherweise aber dennoch nicht als Freeware bezeichnet. Typische Freeware, bei der die Autoren diese auch als solche bezeichnen, sind oftmals kleinere Softwareprogramme einzelner Programmierer, die diese über ihre Homepages zum Download anbieten. Neben einzelnen Autoren gibt es auch Gruppen (Codinggroups) die hobbymäßig Software programmieren und diese als Freeware anbieten
GNU z. B. ist keine Freeware, kann aber als freie Software auf ähnliche Art und Weise weitergegeben werden..
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